Willkommen beim Projekt

»Für eine zeitgemässe Verfassung der Europäischen Union« [EU 21]

Die Initiative »EU 21« arbeitet am Entwurf einer zeitgemässen Verfassung für die Europäische Union als Alternative zu dem anachronistischen Entwurf des Konvents. Sie nimmt das »Format WillensBekundung« in Anspruch, um für diese Alternative eine EU-weite Kampagne zu organisieren, mit dem Ziel, sie 2009 den Bürgerinnen und Bürgern der EU zu einem verbindlichen
Volksentscheid vorzulegen. Alle Interessierten können durch Verbreiten dieser Informationen, durch Beteiligung an der Willensbekundung und durch Mitarbeit viel zum Erfolg des Projektes beitragen.

Aktuelles

· Termine/Veranstaltungen

Rundbrief
des Netzwerks Europäische VerfassungsInitiative [NEVI]
An die Initiativen, Gruppen, Organisationen und Personen der Zivilgesellschaft,
die am Verfassungsprozess
 der Europäischen Union interessiert und beteiligt sind 

· In dem nachstehenden Aufruf, auf den sich dieser Rundbrief bezieht, geht es um eine Antwort auf die Frage:
  
Wie weiter im Verfassungsprozess der EU? [21 KB]
  
Ihm liegt die Erkenntnis zu Grunde, daß eine Konstitution für die Europäische Union - als einem Gemeinwesen neuen Typs - nur dann als zeitgemäß gelten kann, wenn sie aus der geistig-politischen Initiative ihrer Bürgerinnen und Bürger hervorgeht und durch deren demokratischen Gemeinwillen, d. h. durch ein Plebiszit [Referendum] ihrer Gesamtbürger-
schaft, legitimiert ist.
  
Alles, was im Verfassungsprozess durch die gewählten, also indirekten Organe der demokratischen Willensbildung aus ihrer Verantwortung für das Gemeinwesen EU unternommen wird, kann demnach nur in zweiter Hinsicht - ergänzend - von Bedeutung sein . Für ein Demokratieverständnis auf der Höhe der Zeit müsste das schon längst als selbstverständlich gelten!

Aus diesem Ansatz wird folgendes ins Auge gefasst:

· Damit die Gesellschaft der mündigen Bürgerinnen und Bürger der EU von ihren Volksvertretungen nicht mehr wie bisher als Objekte anachronistischer vormundschaftlicher Einstellungen behandelt werden können, müssen sie jetzt ihr politisches Schicksal selbst in die Hand nehmen. Dazu verlangen wir konkret von der EU und ihren Institutionen

1. die entsprechende organisatorische und vor allem auch finanzielle Unterstützung für diese selbstbestimmte bürgergesellschaftliche Arbeit.

2. Um das Erforderliche koordiniert leisten zu können, haben wir aus dem »Netzwerk Europäische VerfassungsInitiative« [NEVI] für alle Initiativen, die sich am Verfassungsprozess von unten beteiligen wollen, das offene ArbeitsOrgan BürgerKonvent EU21 gebildet [zu dessen Arbeitsweise siehe GründungsErklärung vom 21. Oktober 2004, PDF 26 KB].

3. Aufgabe ist die Entwicklung eines VerfassungsEntwurfes, durch welchen für die Europäische Union diejenigen grundrechtlichen Rahmenbedingungen und strukturell-funktionalen sowie institutionellen Ordnungen geschaffen werden, mit deren Hilfe die durch sie gebildete Menschengemeinschaft in der Lage sein wird, den geistigen, politischen, wirtschaftlichen und monetären Herausforderungen des 21. Jahrhunderts - unbehindert von den  Ideologien aus dem 19. und 20. - im Sinne ihrer sozialen Ideale, die sie in Europa und global verwirklichen will, gewachsen zu sein.

4. Als Projektziel ist ins Auge gefasst, das oben erwähnte Plebiszit 2009 durchzuführen - parallel mit der nächsten Wahl zum Parlament der EU. Im Aufruf und in der GründungsErklärung ist Näheres zur Organisations- und Arbeitsweise des BürgerKonvents EU21 beschrieben.

· Alle, die zu dieser Aufgabe ihre Erkenntnisse, Ideen, Visionen, Erfahrungen und ihr Engagement einbringen wollen, sind herzlich eingeladen mitzuwirken und gebeten, mit uns in Verbindung zu treten.

25. Juni 2005

Netzwerk Europäische VerfassungInitiative [NEVI] - BürgerKonvent EU21 [BKEU21] Exekutivkreis: Ines Kanka, Gerhard Schuster [Wien], Dr. Alfred Groff [Luxembourg], Franck Torrin [Nizza], Wilfried Heidt, Gerhard Meister, Herbert Schliffka [Achberg]

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Bürgerkonvent EU21 Koordinationsbüro
c/o Internationales Kulturzentrum Achberg
Panoramastr. 30 - Humboldt-Haus
D-88147 Achberg-Esseratsweiler
Tel. [+49]8380-98228 // -335; Fax -675
mailto:eu21-koordination@buergerkonvent.info

Ein [nochmaliger] Aufruf 1 [PDF 18 KB]
an die Initiativen, Gruppen, Organisationen und Personen der Zivilgesellschaft, die am Verfassungsprozess der Europäischen Union interessiert oder beteiligt sind: »Denkpause« für eine VerfassungsInitiative von unten nutzen!
  
· Nach den Volksabstimmungen in Frankreich und Holland wurde allenthalben die Frage gestellt:

 

Wie weiter im Verfassungsprozess der EU?
  
Nachdem danach auch die Rats-Konferenz ohne Ergebnis im Dissens endete, äußerten die Zerstrittenen gleichwohl einhellig die Auffassung, man könne die EU jetzt nicht mehr so weiter betreiben wie bisher. Wie üblich hörte man's von oben herab in den Reden der Politiker, es gelte jetzt, die Signale aus den Bevölkerungen nicht mehr zu ignorieren; man müsse die Menschen künftig »mitnehmen« usw. usf.

In den Medien wurde man deutlicher: »Das verordnete Europa ist tot«, titelte der Leitartikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung [FAZ] am 23. Juni. Wenn die EU aus ihrer Krise herausfinden solle, schreibt hier B. Kohler, dann müsse sie sich endlich entscheiden, was sie wolle. »Es wäre gut, wenn die gegenwärtige Krise zu Offenheit im Grundsätzlichen und zu einem Wettbewerb der Europa-Vorstellungen führte. [...] Das von oben verordnete Europa, in dem in konspirativen Zirkeln konträre Vorstellungen zusammengepresst werden, ist tot. Die EU wird das sein, was ihre Bürger wollen, oder sie wird sich winselnd aus der Geschichte verabschieden.«

· Doch was die Bürger wollen, kann nur dann festgestellt werden, wenn die Bürger selbst aktiv werden und mit der entsprechenden Arbeit ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen, d. h. ein Netzwerk für eine VerfassungsInitiative von unten bilden.

Diese Arbeit, auf die wir im folgenden hinweisen, sollte ohne weitere Verzögerung verstärkt aufgegriffen werden. Denn schon kamen aus dem EU-Parlament wieder Töne, die zeigen, dass es der politischen Klasse noch immer schwerzufallen scheint zu verstehen, dass die Zivilgesellschaft nicht mehr Objekt des vormundschaftlichen Parlamentarismus und seiner Institutionen ist und als souveränes politisches Subjekt des europäischen Verfassungsprozesses der »pouvoir constituant«, der Verfassungsgesetzgeber, sein will und sein muss.

· Wenn daher der Vorsitzende der SPE-Fraktion im Europäischen Parlament, Martin Schulz, am 20. Juni vorschlug, es sollten »zwischen dem Sommer 2005 und dem Sommer 2006 - unabhängig vom weiteren Ratifizierungsprozess - in einer gemeinsamen Initiative der EU-Institutionen von den nationalen Regierungen und Parlamenten, der Kommission und dem Europäischen Parlament in allen 25 Mitgliedstaaten Bürgerforen organisiert werden, um zwischen den nationalen Regierungen, Parlamenten und den Zivilgesellschaften jedes Mitgliedstaates zu den gleichen Themen im gleichen Zeitraum über die Zukunft Europas zu diskutieren«, so mag auch das als ein positiver Beitrag gelten, um die Kluft zwischen den Institutionen und der Bevölkerung zu verringern; das aber kann das selbstbestimmte Handeln aus der Mitte der europäischen Bürgergesellschaft keineswegs ersetzen. Denn dieses souveräne Handeln setzt seine zeitlichen Vorstellungen und seine Themen nach seinen eigenen Erkenntnissen

· Eine entscheidende Folge des mehrheitlichen Votums der Franzosen und der Holländer zum VerfassungsvertragsEntwurf des Konvents der EU war, dass der Zeitdruck beseitigt wurde, unter den man den VerfassungsProzess gestellt und der es den zivilgesellschaftlichen Kräften und Initiativen schwer bis unmöglich gemacht hatte, Alternativen aufzubauen. Diese Errungenschaft muss unbedingt erhalten bleiben.
 
Zeitdruck war nämlich auch schon ein enormer Hemmschuh in der Arbeit der IG EuroVison, die seit ihrer Gründung 1999 am Konstitutionsprozess der EU mitgewirkt hat aber mit ihren Ideen und Vorschlägen - wie übrigens alle zivilgesellschaftlichen Initiativen - von den Institutionen und Gremien der EU ignoriert wurde. Deshalb dürfen wir nicht wieder in die Falle fremdbestimmter Strategien tappen, sondern müssen die Aufgabe in den Zeithorizont stellen, der sich von der Sache her anbietet (siehe folgende Absätze).

· Ein auf der Höhe der Zeit angesetzter Demokratiebegriff verlangt, dass die konstitutionelle Ordnung eines Gemeinwesens unabdingbar aus der Souveränität der Rechtsgemeinschaft hervorgehen muss. Deshalb hat die IG EuroVision schon 2004 zur Bildung eines BürgerKonvents eingeladen. 2 Die Gründungsversammlung beschloss am 21. 10. die GründungsErklärung. 3 Sie beschreibt die Aufgabe, die Arbeitsweise und das Ziel dieses Netzwerks.

Unabhängig vom Verlauf des von den EU-Ländern geführten  Ratifizierungsverfahrens  wurde als dieses Ziel ins Auge gefasst, aus zivilgesellschaftlichen Aktivitäten die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass gleichzeitig mit der nächsten Wahl zum EU-Parlament 2009 die Gesamtbürgerschaft aller Mitgliedsländer der EU über eine alternative Verfassung, die zwischenzeitlich aus der Zivilgesellschaft entwickelt werden muss, soll entscheiden können; ob die EU-Institutionen ihrerseits einen Vorschlag zur Abstimmung stellen wollen, ist ihre Entscheidung.

· Natürlich kann dieses Ziel nur erreicht werden, wenn es aus der Kraft einer gemeinsamen Kampagne gelingt, eine EU-weite zivilgesellschaftliche Konstitutionsbewegung zu mobilisieren. Da man jedoch  - wie es scheint -  zunächst ganz im Banne  jener  vormundschaftlichen Abläufe stand, wie sie von den EU-Exekutiven terminiert und gesteuert  waren, blieb das Echo auf den Impuls zur souveränen Organisation konstitutioneller Selbstbestimmung zunächst schwach.

· Nachdem jetzt auf allen Seiten aus dem Zwang der Ergebnisse des Votums des französischen und des niederländischen Souveräns und dem Scheitern des Brüsseler Gipfels anerkannt zu sein scheint, dass im bisherigen obrigkeitlichen Stil nicht mehr weiter verfahren werden kann, rufen wir in einem zweiten Anlauf dazu auf, die Aufgabe,  wie sie in der »GründungsErklärung« des Netzwerks BürgerKonvent EU21 [BKEU21] beschrieben ist, zu ergreifen, dem selbstbestimmten Arbeitsprozess für eine »Verfassung von unten« beizutreten und die Arbeit wie vorgeschlagen [FN 3] koordiniert zu realisieren.

· Auf dieser Homepage sind alle Informationen und Texte zum Stand des Projektes »EU21-Entscheidung 2009« zu finden. Wir bitten alle, die mitwirken wollen, sich mit dem Kordinationsbüro des BKEU21 in Verbindung zu setzen.

25. Juni 2005 Netzwerk Europäische VerfassungInitiative [NEVI]   BürgerKonventEU21
Exekutivkreis: Ines Kanka, Gerhard Schuster [Wien], Dr. Alfred Groff [Luxembourg], Frank Torrin [Nizza], Wilfried Heidt, Gerhard Meister, Herbert Schliffka [Achberg]

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1 Erster Aufruf vom 20. 9. 2004 [Gründungsversammlung PDF 41 KB]  zurück      
2 Gründungsversammlung [PDF 41 KB] zurück
3 Gründungserklärung [PDF 26 KB] zurück

Einladung zur Sommeruniversität vom 21. bis 28. Au-
gust 2005 im Internationalen Kulturzentrum Achberg

Im Zusammenhang mit dem zweiten Teil der Sommeruniversität befasst sich deren erster vom 21. bis 24. August mit geistesgeschichtlichen Ursprungsideen im Konstitutionsprozess der Europäischen Union. An den Beispielen

»Der »ästhetische Staat« [Friedrich Schiller, 1805 †] und die Brüderlichkeitswissenschaft des »sozialen Hauptgesetzes«[Rudolf Steiner, 1905]

geht es darum, in sozialwissenschaftlicher Besinnung das Urbild der Architektur des »europäischen Hauses« [Medianum, 2005] als elementaren Beitrag der »königlichen Kunst« auf der Höhe der Zeit zu entdecken und in verfassungsrechtlicher Absicht für konkrete öffentliche Bauprojekte fruchtbar zu machen.

Bau05

Anmeldung und weitere Informationen:
Communication@IG-EuroVision.net und
Internationales Kulturzentrum Achberg 88147 Achberg, Panoramastr. 30,
Tel. 08380-335, Fax-675 [Administration]

Über die mit dem Projekt »EU21 - Verfassung von unten« aufgeworfenen Fragen und für das Netzwerk »BürgerKonvent für Europa« gestellten Aufgaben wollen wir während des zweiten Teiles der Sommeruniversität zum Thema

»Die Konstitution Europas im Zeitalter der Globalisierung«

vom 25. bis 28. August im Internationalen Kulturzentrum Achberg arbeiten. Alle Interessierten sind eingeladen, ihre Ideen und Visionen einzubringen.

Anmeldung und weitere Informationen:
Communication@IG-EuroVision.net und
Internationales Kulturzentrum Achberg 88147 Achberg, Panoramastr. 30,
Tel. 08380-335, Fax-675 [Administration]

· Netzwerk BürgerKonvent EU21[BKEU21] Einladung zur Gründungsversammlung, 2004 [41 KB]

· Netzwerk BürgerKonvent EU21 [BKEU21] - Gründungserklärung, 2004  [26 KB]

In dem bisherigen verfassunggebenden Prozess der Europäischen Union war deren Bürgerschaft von jeglicher wirksamen Beteiligung ausgeschlossen; nur parlamentarische Gremien waren an der Arbeit beteiligt, einen Verfassungsentwurf zu erstellen. Aus diesem Grund werden einer dergestalt entstandenen Konstitution, auch wenn es darüber in mehreren Mitgliedsländern zu Volksentscheiden kommen wird, wesentliche Bedingungen tatsächlicher Volkssouveränität fehlen.

Es ist dieser schwerwiegende Mangel, der die IG EuroVision, eine seit 1999 bestehende NGO zur Realisierung neuer sozialer Ideen und demokratischer Projekte im Europa des 21. Jahrhunderts, veranlasste, die Initiative zur Bildung des »Netzwerkes BürgerKonvent EU21« zu ergreifen.

· Memorandum der Initiative »EU21 - Entscheidung 2009«, 2004 [ PDF 532 KB]

 

Vorbemerkungen
  
Wir erleben in diesen Monaten - eher nur am Rande der öffentlichen Aufmerksamkeit registriert -, wie durch den Beschluss über eine Verfassung die Lebensverhältnisse von über 450 Millionen Menschen der EU auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden. Es dürfte aber nur verhältnismäßig wenige unter ihnen geben, die über- und durchschauen, was das in den kommenden Jahren und Jahrzehnten für die europäische Gemeinschaft und jeden ihr Zugehörigen bedeuten wird.
 

  Die Bürgerschaft der EU war vom bisherigen
  Konstitutionsprozess ausgeschlossen.

Nachdem man einem aus den parlamentarischen Institutionen der Union gebildeten »Konvent« die Aufgabe übertragen hatte, einen Verfassungsentwurf zu erarbeiten, war viel davon die Rede, auch Initiativen aus der Zivilgesellschaft könnten sich mit Eingaben an dem Prozess beteiligen. Für Vorschläge (mit Begründungen) wurde im Internet auch eine Plattform eingerichtet.* Doch ist nicht bekannt geworden, ob und welche Eingaben Berücksichtigung fanden. Einen wirklichen Dialog zwischen Konvent und Zivilgesellschaft gab es jedenfalls nicht. Solche Erfahrungen tragen mit dazu bei, dass sich bislang nur verhältnismäßig wenige Menschen für Europa und die Gestaltung seiner Zukunft interessieren, dass die Glaubwürdigkeit der politischen Institutionen schwindet und letztlich die Idee der Demokratie an Überzeugungskraft verliert.
 

  Gegen diese Tendenzen möchte die Initiative ein Zeichen setzen.

Sie erwartet dafür auch Interesse und Unterstützung bei den Institutionen der EU und ihren Mitgliedsländern. Sie geht von der Erkenntnis aus, dass es in der EU nach ihrem weitgehend abgeschlossenen Integrationsprozess in der Tat der Ablösung ihrer bisherigen Vertragsgrundlagen durch eine einheitliche Konstitution bedarf; aber an der Gestaltung dieser Aufgabe muss auch die Bürgerschaft selbst initiativ teilnehmen können. Das demokratische Prinzip der Volkssouveränität verlangt hier die komplementäre Aktion: Neben dem Parlamentarismus muss auch die Kraft der Zivilgesellschaft selbstorganisiert ihre Vorstellungen in den Prozess der Urteilsbildung und Entscheidung einbringen können.
 

  Ein »Memorandum« will den Weg zeigen.

Um das zu ermöglichen, hat die IG EuroVision, eine seit 1999 in mehreren Mitgliedsländern der EU für neue Ideen und demokratische Projekte tätige Organisation der Zivilgesellschaft, ein Projekt gestartet. In einem »Memorandum« und weiteren Publikationen stellt sie dar, warum und wie sie dieses Ziel schrittweise bis 2009 erreichen will. Dies wird freilich um so eher gelingen, als möglichst viele Bürgerinnen und Bürger, sowie zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union sich aktiv an dem Projekt beteiligen.

Alle, die daran interessiert sind, laden wir herzlich zur Mitwirkung und Unterstützung ein. Die vorliegenden Ausgangstexte [s.u.] stehen im PDF-Format zur Verfügung.
                                                                                           Zum Memorandum Volltext [PDF 532 KB]>

___________________
*) http://europa.eu.int/futurum/forum_convention/doc_de.htm     < zurück
  
Beiträge der IG-EuroVision an den Konvent:
  
· Über das Entstehen und die Grundstruktur einer Verfassung für die EU,
   2002  [111 KB]
·
Grundlinien für die konstitutionelle Architektur des »Europäischen Hauses«
   2002/03 [206 KB]

IG EuroVision
Initiative zur Erarbeitung einer zeitgemäßen Verfassung für die EU

· Einladung zur Mitarbeit 186 KB
· Der erste Schritt 224 KB
· Unterschriftenliste 175 KB
· Einladung zur Gründungsversammlung Netzwerk BürgerKonvent EU21 41 KB
· Gründungserklärung Netzwerk BürgerKonvent EU21 26 KB
· EU-VerfassungsAgenda 2009 - Grundlinien der Alternative, [26 KB]
· Formular WillensBekundung  
· Termine/Veranstaltungen
· Anmeldung
· Kontakt
· Links

Bisheriges
 
· Die BodenseeErklärung [1999]  224 KB
· Charta der Grundrechte - Alternativentwurf [2000] 236 KB
· Startinitiative EU21: Für einen europäischen Verfassungsprozess von unten
   I. Aufruf zum Projekt [EU21] II. Solidaritätsappell
[2000/01/02] 120 KB

 


 
 
Für einen europäischen Verfassungsprozess von unten [Startinitiative]
I. Aufruf zum Projekt »EU 21« [2000]

1. Mit dem Übergang ins 21. Jahrhundert stellt sich im Prozess der europäischen Integration die Aufgabe, an die bisherige Entwicklung eine neue Etappe anzuschließen; eine Etappe für die Auseinandersetzung mit den neuen Herausforderungen der Erweiterung und Vertiefung der EU im Zeitalter verstärkter Individualisierung einerseits und Globalisierung andererseits.

2. Obwohl es in der Europäischen Union dazu noch keinen offiziellen Beschluss gibt, zeichnet sich ab, dass diese Aufgabe mit der Erarbeitung und Verabschiedung einer Unionsverfassung ergriffen und durchgeführt werden wird, einer Verfassung oder einem dementsprechenden Grundgesetz, dessen erste Stufe, die »Charta der Grundrechte«, vom Europäischen Rat Anfang Dezember 2000 in Nizza proklamiert wurde.

3. Doch wie alle bisherigen Rechtsgestaltungen in der EG und der EU soll – nach den vorherrschenden Vorstellungen – auch dieser Verfassungsvertrag ausschließlich von den politischen Organen und Gremien der Union konzipiert und allenfalls abschließend mit einem Referendum durch die Unionsbürgerschaft plebiszitär sanktioniert werden.

4. Dieses traditionelle Verfahren ist aber gewiss kein wirksamer Beitrag dafür, dass sich in der Bevölkerung der Mitgliedsländer künftig mehr gemeinsames europäisches Bewusstsein entwickeln und sie sich stärker mit der europäischen Integration identifizieren wird. Und es beseitigt auch nicht den Mangel, dass die politischen Verhältnisse in der EU bisher von der Unionsbürgerschaft im Prinzip nicht demokratisch legitimiert und schon gar nicht aus freien zivilgesellschaftlichen Initiativen impulsiert und geprägt sind.

5. Aus der Überzeugung,
· dass gerade der jetzt mit der »Charta der Grundrechte« in Gang gekommene europäische Verfassungsprozess ein geeigneter Anlass ist, daran auch die interessierten, parteipolitisch ungebundenen Kräfte der Zivilgesellschaft zu beteiligen,

und aus der Erkenntnis,
· dass das vereinigte Europa als »politisches Subjekt«
auf der Höhe der Zeit nur dann zu verwirklichen ist, wenn nicht nur die Repräsentanten der Völker handeln, sondern auch die Unionsbürgerschaft selbst an den Konstitutionsaufgaben konzeptionell mitwirken und über das Arbeitsergebnis schließlich unmittelbar und verbindlich entscheiden kann, rufen wir hiermit zur Bildung eines Netzwerks all derjenigen Europäerinnen und Europäer auf, die sich aktiv und unterstützend an diesem Projekt beteiligen wollen.

Das Ziel ist, in dem durch den Europäischen Rat zunächst vorgegebenen Zeitrahmen - aller Wahrscheinlichkeit nach betrifft das die Jahre um die Mitte des begonnenen Jahrzehnts - die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gesamtbürgerschaft der EU deren Verfassung, »Grundgesetz« oder dementsprechenden »Verfassungsvertrag« direkt-demokratisch beschließen kann, wobei - wenn es nicht gelingen würde, einen gemeinsamen Entwurf mit den Institutionen der EU zu erreichen - die Beschlussvorlage auch den Verfassungsentwurf aus der Mitte der Zivilgesellschaft umfassen soll.

6. Wir appellieren an alle Institutionen, Organe und Gremien der EU sowie an alle nationalen Parlamente und Regierungen, dafür unter Berücksichtigung der Vorschläge der Zivilgesellschaft die verfahrensrechtlichen und administrativen Voraussetzungen für den erforderlichen Informations-, Diskussions-, Urteilsbildungs- und Entscheidungsprozess zu schaffen.
 
Wir erwarten, dass den auf die Realisierung dieser Aufgaben gerichteten nichtstaatlichen Aktivitäten von der Europäischen Union die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

7. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger der EU und der weltweit aktiven Zivilgesellschaft, sich möglichst zahlreich an dieser Initiative zu beteiligen. Die Chance, das gesteckte Ziel zu erreichen, ist um so größer, je mehr Menschen sich durch Mitarbeit, Unterstützung und durch ihre Unterschrift für das Projekt »EU 21« und seine Ziele engagieren.

8. Durch die Verfassung werden die Fundamente gelegt und die sozialen Lebensräume konfiguriert für das »gemeinsame Haus Europa«. Und davon hängt entscheidend ab, wie im 21. Jahrhundert unsere Lebens- und Arbeitsverhältnisse sich entwickeln können und welche Botschaft für die globale soziale Zukunft von Europa an die Völker der Welt ausgehen wird.

9. Wer nicht nur die Folgen dessen erfahren will, was Mächtige bestimmen, hat – wie nur selten in der Geschichte – jetzt in der Europäischen Union die Gelegenheit, sich zur Kraft des Umkreises zu vereinen und die Weichen für Freiheit und Demokratie so zu stellen, wie es dem Gemeinwohl am besten dient.

10. Wer außer der Unterstützung durch seine Unterschrift bzw. mit einer Spende auch an der Erarbeitung der Verfassungskonzeption der Zivilgesellschaft mitarbeiten möchte, kann dies an eine der angegebenen Adressen mitteilen; er/sie bekommt dann die entsprechenden Informationen.

Startinitiative EU 21
Inter Citizens Conferences (ICC)
Achberg, 8. Oktober 2000

IG-EuroVision D-88147 Achberg, Humboldt-Haus, Panoramastr. 30. Fon +49 8380 335, Fax +49 8380 675
Communication@IG-EuroVision.net
Initiative Netzwerk Dreigliederung, D-70188 Stuttgart, Haußmannstr. 44a, Fon +49 711 2368950, Fax -2360218
BueroStrawe@t-online.de
Spenden erbitten wir an: IG-EuroVision (gemeinnütziger) e.V., Kto. 2929007, Volksbank Wangen i.A. BLZ 650 920 10

  
Unterstützungserklärung

Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Ziele des vorstehenden Aufrufs.

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Name, Vorname                              Adresse                                                Unterschrift
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Listen bitte mit gesamtem Text kopieren und möglichst weit verbreiten und Unterschriten sammeln.
Sind alle Zeilen ausgefüllt, Liste an eine der oben genannten Adressen einsenden.

 


Zur Unterstützung des Projektes »EU 21«
II. Ein Solidaritätsappell aus der europäischen an die globale Zivilgesellschaft   [2001/2002]

Die Inter Citizens Conferences (ICC) hat bei ihrer Herbsttagung vom 6. - 8. Oktober 2000 im Internationalen Kulturzentrum Achberg (bei Lindau am Bodensee) als Ergebnis ihrer Beratungen einen Aufruf zum »Projekt EU 21« verabschiedet, den wir hiermit in aktualisierter Version mit der Bitte um weltweite solidarische Unterstützung auflegen.

Sie möchte damit einen Anstoß dafür geben, dass die mit der »Charta der Grundrechte« in Gang gekommene Entwicklung für eine Verfassung der Europäischen Union und insbesondere deren Erarbeitung selbst in Zukunft nicht mehr nur in der Hand von Institutionen und Gremien der EU liegen darf.

Parallel zu deren Tätigkeiten sollen künftig auch dafür engagierte Initiativen der Zivilgesellschaft an diesem Prozess mitwirken und von allen daran interessierten Menschen weltweit wirksam untertstützt werden können.

Die entsprechende Forderung, der in allen Mitgliedsländern der Union und in den Ländern der Beitrittskandidaten mit einer Unterschriftenkampagne Nachdruck verliehen werden werden soll, ist auf das Ziel gerichtet, dass die Unionsbürgerschaft über das Ergebnis des Prozesses in einem Referendum zu entscheiden hat.

Die »Erklärung von Laaken« des Europäischen Rates (14. 12. 2001) ist in dieser Hinsicht bei der Beschreibung der Aufgabe eines jetzt einzurichtenden Verfassungskonventes demokratiepolitisch ganz und gar unzulänglich.

Daher fordern wir alle der Idee einer mündigen Demokratie verpflichteten Europäerinnen und Europäer auf, sich aktiv gegen die darin hervortretende vormundschaftliche Tendenz zu stellen und die verfassungsrechtliche Zukunft der Europäischen Union mitzugestalten.

Über alle Projekte zur Konstituierung eines »Europas der Bürgergesellschaft« werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren und zur Beteiligung aufrufen.

Dieses Ziel hängt auf das engste zusammen mit dem Prozess der Globalisierung; insofern nämlich, als das vereinigte Europa aus Sicht der demokratischen Zivilgesellschaft so konstituiert sein soll, dass es damit gemäß der Botschaft der Hymne der EU (Beethoven/Schiller) seinen Beitrag zum Wohl der Menschheit insgesamt nachhaltig verfolgen kann.

Für alle Probleme der Globalisierung hätte es die heilsamsten Auswirkungen, wenn sich Europa in diesem Sinne konstitutionell für eine grundlegend neue Orientierung der Zivilisation in Wirtschaft, Politik und Kultur und für eine partnerschaftliche Neuordnung von deren Beziehungen zueinander entschiede.

Deshalb rufen wir alle Menschen weltweit dazu auf, das Projekt »EU 21« zu unterstützen und dies mit ihrer Unterschrift persönlich zu bekunden. Es ist für alle andern Kontinente von größter Bedeutung, mit welchem Charakter und aus welchen Intentionen ihnen Europa im 21. Jahrhundert begegnen wird!

Je mehr Frauen und Männer in diesem Sinn ihren Willen bekunden, desto größer wird das politische Gewicht dieses Projektes in den bevorstehenden entscheidenden Weichenstellungen für die soziale Zukunft unseres Planeten sein.

16. April 2001 / 3. Januar 2002


·
Rundbrief,
2000  [452 KB]
· Über das Entstehen und die Grundstruktur einer Verfassung für die EU,
   2002  [111 KB]
·
Grundlinien für die konstitutielle Architektur des »Europäischen Hauses«
   2002/03 [206 KB]
· EU-VerfassungsAgenda 2009 - Grundlinien der Alternative, 2004 [26 KB]
 

Die beiden Symbole derEU
und die beiden Logos der IG EuroVision

Der aus zwölf goldenen Sternen gebildete Kreis auf blauem Grund wurde 1955 als hoheitliches Zeichen zunächst vom Europarat beschlossen. Offiziell wurde damit keine besondere Bedeutung verbunden. 1983 übernahm das Europaparlament das Zeichen zur Flagge, seit 1986 gilt diese für die EG und dann auch für die EU. Das Symbol ist kulturgeschichtlich aber tiefgründiger zu verstehen; es kann wichtige spirituelle Dimensionen Europas beleuchten.

Mit der Hymne - 1972 wiederum vom Europarat angenommen, gilt sie seit 1986 auch für die EG/EU - kommt eine Kulmination des mitteleuropäischen Geisteslebens zum tragen: Das Thema des 4. Satzes der IX. Symphonie Ludwig van Beethovens (1823) zu den Worten von Friedrich Schillers Ode an die Freude (1785), dem Hohen Lied auf die menschheitsbildende Idee der Brüderlichkeit - dem bis heute am meisten vernachlässigten Ideal der Trias von 1789.

Mit ihrem einen Logo knüpft die IG EuroVision unmittelbar an das Sternensymbol der EU an, stellt aber in das leere Feld in der Mitte des Kreises ein viergliedriges Zeichen - den mittleren Vokal des Alphabets, des Buchstabens für zahlreiche Aspekte des geistigen Menschen, auch ein Bild für »Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft.« (Rudolf Steiner, Motto für Sozialethik)

Dieses Zeichen transponiert die plastische Architektur des MEDIANUM-Baukörpers in das graphische Symbol des viergliedrigen sozialen Organismus als des menschheitlich-globalen Gesamtkunstwerks, paradigmatisch dargestellt am Beispiel der Bauhütte »Europa im 21. Jahrhundert«.

Hintergrundbild dieser Seite

Autograph: Ludwig van Beethoven, 9. Symphonie, 4. Satz mit Schillers »Ode an die Freude«
Vom Europarat 1972 als EuropaHymne beschlossen; gilt seit 1986 auch als Hymne der              Europäischen Union

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