»WillensBekundung« [allgemein]
Dies ist eine weltweite Aktion für mehr direkte Demokratie. Jeder an den öffentlichen Angelegenheiten interessierte Mensch kann dazu mit Hilfe des »Formates WillensBekundung« auf einfachste Art einen wichtigen Beitrag leisten und durch seine Beteiligung an konkreten Projekten auf die Politik Einfluss nehmen.
Im Parteien- und Medienstaat haben die BürgerInnen keine Chance, ihre Ideen wirksam in die politischen Diskussionen und
Entscheidungsprozesse einzubringen. Sie sind als Einzelne ohne Stimme, bloßes Objekt der »Öffentlichkeit«. Nur bei der Wahl nehmen sie aktiv teil, um - paradox genug - ihre Vormundschaft [Abgeordnete und Regierung] zu bestätigen oder auszuwechseln.
Das »Format WillensBekundung« ist ein praktisches Angebot, diesen Zustand - ohne Bürokratie und Vereinswesen - zu ändern. Jetzt können sich unbegrenzt viele Einzelne mit ihrer WillensBekundung zu demokratischen Bürgerinitiativen vereinigen, um neue Ideen zur Lösung gesellschaftlicher Probleme durchzusetzen.
Und jede/r Einzelne kann auch - allein oder in Gemeinschaft
mit anderen - im »Format WillensBekundung« konkrete Projekte initiieren [siehe die folgenden Erläuterungen].
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I. Die allgemeine Bedeutung der »WillensBekundung« [WB]
1.
Wir begrüßen auf dieser Seite alle, die sich für politische Fragen auf den verschiedensten Ebenen nicht nur interessieren, sondern auch
ihrer Mitverantwortung für die entsprechenden Entwicklungen im demokratischen Verständnis bewusst sind.
Man kann diese Verantwortung jedoch nur ausüben,
2.
Demokratische Gesellschaften, wollen sie diesen Namen verdienen, müssen diesen Prozess in ihren Verfassungen in Gestalt der Volksgesetzgebung - wenn zeitgemäß in Gestalt der »dreistufigen Volksgesetzgebung« - regeln. Leider besteht diese Grundbedingung
der Demokratie hinreichend nicht einmal in der Schweiz. Auch in anderen Ländern – z. B. in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich – gibt es bisher in unterschiedlicher Weise erst Ansätze für
dieses Element. Doch seit Jahren arbeitet eine wachsende Bewegung für direkte Demokratie – jetzt auch im Zusammenhang mit dem Verfassungsprojekt für die Europäische Union – an der Verwirklichung dieser Aufgabe.
3.
Zwar sind die auf der Seite WillensBekundung gegebenen Voten für
die politischen Entscheidungsträger im Parlamentarismus natürlich nicht bindend. Doch lässt sich damit das Leiden der schwindsüchtigen Demokratie wenigstens insoweit mildern, als durch
die Bündelung von Bekundungen in möglichst großer Zahl ohne viel Mühe legitimer Druck auf die heute bestimmenden Instanzen ausgeübt werden kann – wahrscheinlich mehr als durch jede
(fragwürdige) Demoskopie. Und vielleicht sogar mehr noch als durch aufwendiges und kostspieliges Demonstrieren, an dem sich oft viele Gleichgesinnte gar nicht beteiligen können, selbst wenn sie wollten.
4.
Ob und in welchem Maße durch das »Format WillensBekundung« diese Wirkung entstehen wird, hängt nach dem Prinzip der Demokratie von der Zahl derjenigen ab, die sich an diesem Angebot beteiligen.
Wenn dann bald einmal verschiedene kontroversielle Entscheidungssituationen auf kommunaler, regionaler, Länder-, gesamtstaatlicher, europäischer oder globaler Ebene zahlreich genug, d. h. durch die Beteiligung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden, wird die WillensBekundung mit Sicherheit einen wichtigen Dienst für die Stärkung der demokratischen Lebenskräfte und für die Vorbereitung wirklicher demokratischer Legitimation der politischen Entscheidungen (siehe 2.) leisten können.
1.
In der Sparte Projekte findet man die aktuell laufenden WillensBekundungen. Deren Inhalt kann man durch ein PDF-Dokument aufrufen bzw. herunterladen. Zu jedem dieser Dokumente gehört auch eine »Liste«, damit mittels schriftlicher Verbreitung ebenfalls WillensBekundungen gesammelt werden können, die man per Post oder Fax an die jeweils angegebene Koordinationsstelle sendet.
2.
Für die Beteiligung via Netz wird ein Formular-Fenster eingerichtet,
wo man seine Daten und sein Votum eintragen und an die administration@willensbekundung.net senden kann. Wenn die Initiative so stark geworden ist, dass das Maß der Beteiligungen ein
relevantes Gewicht im Sinne des Zweckes bildet, wird die Anzahl der abgegebenen Voten laufend eingeblendet.
3.
Hat sich bei einem Projekt soviel Gewicht [= »politisches Kapital«]
gebildet, dass beim jeweiligen Adressaten (Parlament, Regierung, EU, UN usw.) Wirkung in der gewünschten Richtung anzunehmen ist, werden die WillensBekundungen in Verbindung mit einer
Pressemitteilung und evtl. einer Pressekonferenz dorthin abgegeben. Ein Projekt bleibt im Netz solange es von der Sache her sinnvoll bzw. von der Initiative gewünscht ist. Jede Initiative ist in geistiger und
rechtlicher Hinsicht für den Inhalt ihres Projektes verantwortlich. Sie kann ihr Projekt jederzeit durch eine entsprechende Mitteilung an die Administration beenden.
4.
Wer selbst ein WB-Projekt starten möchte, kann die erforderlichen Unterlagen an die Administration senden und die Aufnahme in die Homepage formlos beantragen. Wir behalten uns die eventuelle Ablehnung eines Antrages vor. Bei Aufnahme erbitten wir zur
Deckung der administrativen Kosten pro Projekt eine [nach oben offene] Spende in Höhe von € 500.--.
5.
Da das »Format WillensBekundung« auf bestimmte
Herausforderungen im Zeitgeschehen u. U. sehr schnell reagieren sollte, um auf eine gegebene Situation in einer gewünschten Richtung Einfluss nehmen zu können, ist es wichtig, dieses Angebot
möglichst weitum bekannt zu machen und regelmäßig die Homepage zu besuchen. So ist man über die aktuellen Projekte auf dem laufenden und kann sich evtl. so frühzeitig wie möglich mit seinem
Votum einschalten. Daher ist es die beste Hilfe für die WB-Initiative, die Menschen seines Umfeldes auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
6.
Wer die Arbeit der Initiative im allgemeinen unterstützen kann, ist
dazu herzlich gebeten. Spenden erbitten wir auf das Konto der AG Demokratie und Recht e. V. bei der SPK MM-LI BLZ 731 500 00 Nr. 161984. Die Mittel werden für die Optimierung unserer
Arbeitsmöglichkeiten im Netz und für die Verbesserung der Präsentation unserer Hompage eingesetzt.
7.
Die Bildung einer Fördergesellschaft »Aktive Demokratie im Internet und in den Massenmedien« [ADIM] mit der Perspektive der Gründung
eines TV-Senders der Zivilgesellschaft auf Stiftungsbasis [»Astra 3«] wird erwogen.
Bitte helfen Sie mit, dass die Adresse www.willensbekundung.net überall bekannt wird. [Z. B. durch Aufkleber am Auto, stereotyp in Korrespondenzen, durch Kurzanzeigen in der lokalen und regionalen
Presse, in Leserbriefe einbauen usw.] Siehe auch Projekt »Offensive«/Pressespiegel
Vorschläge für Kurzanzeigen:
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Eigene Ideen bitte mit der Initiative »WillensBekundung« vor Veröffentlichung abstimmen. [Die Kosten der Anzeigen und die presserechtliche Verantwortung trägt der jeweilige Auftraggeber.]
[MusterFormular WillensBekundung] [Kontakt] [nach oben]
Willkommen beim Projekt